Schulbetrieb ab 4.4.2022
Bitte beachten Sie das Schreiben der Schulleitung bzw des Kultusministeriums.
Anpassung der für die Schule geltenden Corona-Regeln
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Landesregierung hält die Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht (Maskenpflicht) und nimmt einige Änderungen vor (Testpflicht, Absonderung).
Sie finden das Schreiben des KM im Anhang sowie - allerdings heute noch nicht aktualisiert - auf der Seite des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona-schule; 21.03.2022).
Was bedeutet das fürs GBG?
- Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Die Testpflicht wird auf zwei Mal pro Woche reduziert (montags und donnerstags).
- Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Lerngruppe ein Schüler/eine Schülerin sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen.
- Diese können allerdings an den Tests freiwillig teilnehmen.
- Wer ist quarantänebefreit?
- Dazu finden Sie im angehängten Schreiben eine einfache Übersicht. Kurz gesagt: Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht (und damit auch von der Testpflicht) setzt drei Ereignisse (drei Impfungen oder einen positiven Antikörpertest und zwei Imfpungen) voraus.
- Für Musik- und Sportunterricht gelten die im angehängten Schreiben genannten Regelungen.
- Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen besteht nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 8627
Bitte beachten Sie die Infos zu den Testungen (März 2022)
Brief der Schulleitung
Spendenaufruf des Gesamtelternbeirates aller Rheinfelder Schuler
Brief des Rheinfelder OB Eberhard