Vorgehen bei Testungen am GBG korrekt

Die nachfolgende Mail des Gesundheitsamts Lörrach vom 4. März 2022 bestätigt, dass wir am GBG korrekt vorgehen. Nach einem positiven Testergebnis in der Schule kann nur ein negativer PCR-Test die Absonderung sofort (!) beenden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen wichtige Informationen und klarstellende Hinweise zur Vorgehensweise des Gesundheitsamtes im KiTa- und Schulbereich.
Zunächst wollen wir auf einen Umstand hinweisen, der leider in unserem letztem Merkblatt vom 02.02.2022  fehlerhaft dargestellt war. Bei der verpflichtenden Nachtestung von positiven Testergebnisses aus Kindertagesstätten oder Schulen ist nur dann eine unverzügliche Aufhebung der 10-tägigen Absonderungspflicht möglich ist, wenn diese Nachtestung mittels PCR-Test - mit negativem Ergebnis - durchgeführt wurde. Die Nachtestpflicht kann zwar auch mittels Antigen-Schnelltest erfüllt werden, allerdings ist auch bei negativem Ergebnis eines Schnelltestung durch einen offiziellen Testanbieter (Arztpraxis, Apotheke, Testzentrum)  KEINE Aufhebung der Absonderungspflicht möglich. Eine Freitestung kann in diesem Fall frühestens ab Tag 7 durch einen weiteren Antigenschnelltest erfolgen. 

Diese Vorgehensweise wurde vom Regierungspräsidium Freiburg sowie vom Sozialministerium ausdrücklich bestätigt; Entsprechende Hinweise finden sich inzwischen auch auf der Homepage des Kultusministeriums in den FAQ zum Schulbetrieb. 
Wir bitten daher um Beachtung dieser Regelung und bedauern die missverständliche Information in unserem Merkblatt zur aktualisierten Vorgehensweise des Gesundheitsamtes Lörrach vom 02.02.2022 und entschuldigen uns für die dadurch entstandenen Umstände

(…)

Mit freundlichen Grüßen

Das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Fachbereich Gesundheit Lörrach“