Mitglied werden:

Flyer mit Aufnahmeantrag (PDF Datei)

Information zum Datenschutz (Anlage zur Beitrittserklärung)

Satzung des Vereins - 2023 (PDF Datei)

Beitragsordnung (PDF Datei)

Datenschutzordnung des Vereins (PDF Datei) 

1. Das Formular (Beitrittserklärung) vorzugsweise am PC ausfüllen oder herunterladen.

2. Ausdrucken, ausfüllen (falls nicht am Computer ausgefüllt) und unterschreiben.

3. Im Sekretariat des GBG abgeben oder an den Vereinsvorsitzenden senden.

Neben den Eltern von Schülern des GBG können natürlich auch Schüler, ehemalige Schüler, Großeltern, Angehörige oder ehemalige Angehörige des Lehrerkollegiums, oder sonstige Personen, die sich im Sinne der Satzung betätigen möchten, Mitglied werden.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist neben freiwilligen Spenden eine wichtige Säule, um die benötigten Mittel zur Durchführung des Vereinszwecks zu erhalten.

Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beträgt der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag 12,50€. 

Mitgliedsbeiträge und Spenden sind (im Rahmen der im EStG festgelegten Höchstbeträge) steuerlich abzugsfähig.

Aus organisatorischen und Kostengründen werden Mitgliedsbeiträge und ggf. vereinbarten freiwilligen Spenden einmal jährlich per Bankeinzug erhoben. Wir führen dies üblicherweise im Februar durch, für Neumitglieder im 4. Quartal.

Mitwirkung im Verein

Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt (Dauer: ca 1-2 Stunden). Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und brauchen satzungsgemäß eine Mindestanzahl an Teilnehmern, um beschlussfähig zu sein.

Ganz besonders würden wir es begrüßen, wenn Sie an einer intensiveren Mitarbeit im Vorstand oder als Kassenprüfer interessiert wären. Bitte wenden Sie sich an den Vorsitzenden.

Änderungen

Wenn Sie bereits Mitglied sind und sich Ihre Daten (Anschrift, Bankverbindung) ändern, teilen Sie dies bitte dem Vorsitzenden mit. Insbesondere kann eine ungültige Bankverbindung vermeidbare Kosten verursachen.

Wenn Sie eine vereinbarte einmalige oder jährliche Spende ändern möchten, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Vorsitzenden mit - aus organisatorischen Gründen bis etwa 2 Wochen vor Abbuchung der Beiträge.

Beendigung der Mitgliedschaft

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit durch eine formlose schriftliche Mitteilung an den Verein (gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) beenden. Die Beendigung wird schriftlich bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass satzungsgemäß der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe auch für das Kalenderjahr zu zahlen ist, in dem die Mitgliedschaft endet.

 

Der Freundeskreis ist für diesen Beitrag verantwortlich.