Regeln für das Verhalten im naturwissenschaftlichen Unterricht
Die Regeln werden im naturwissenschaftlichen Unterricht besprochen und dem individuellen Bedarf des jeweiligen Faches angepasst.
1. Allgemein
- Fachräume werden nicht ohne die/den Fachlehrer/in betreten.
- Essen, Trinken und Schminken ist in den Fachräumen nicht erlaubt.
- Geräte und Chemikalien dürfen ohne Aufforderung der/des Lehrers/in nicht berührt werden.
- Elektrische Energie und Gas werden nur nach Aufforderung der/des Lehrers/in angeschaltet, offene Hähne oder defekte Geräte werden der/m Lehrer/in gemeldet.
- Standorte von Not-Aus-Schaltern, Augendusche, Feuerlöscher, Löschdecke und Löschsand sowie der Standort des nächsten Telefons und der Fluchtweg sind bekannt.
- Für werdende Mütter gelten besondere Schutzvorschriften, eine Schwangerschaft muss der/m Fachlehrer/in daher mitgeteilt werden.
2. Praktika
- Kleider und Taschen werden außerhalb des Experimentierbereichs deponiert.
- Lange Haare müssen zusammengebunden werden, Schals o.ä. werden abgelegt.
- Die Versuchsvorschrift wird sorgfältig gelesen und offene Fragen werden geklärt.
- Es werden nur die angegebenen Versuche durchgeführt.
- Bei Fragen oder Problemen (z. B. Säure wurde verspritzt, Kabel ist defekt etc.) wird die/der Lehrer/in kontaktiert.
- Während des Praktikums entstandene Verletzungen (Schnittwunden, Verbrennungen etc.) werden der/m Lehrer/in gemeldet.
- Während eines chemischen Praktikums wird die gesamte Zeit eine Schutzbrille getragen.
- Mit dem Gasbrenner muss besonders vorsichtig umgegangen werden, vor allem dürfen keine brennbaren Stoffe in der Nähe der Flamme sein.
- Es wird eine geeignete Tischunterlage benutzt.
- Chemikalien werden nie mit den Händen angefasst.
- Vorratsgefäße werden nach der Entnahme von Chemikalien sofort wieder verschlossen.
- Gefäßöffnungen dürfen niemals auf Personen gerichtet sein, Reagenzgläser werden maximal bis zu einem Viertel gefüllt.
- Es wird nie das Gesicht über eine Gefäßöffnung gehalten.
- Glasabfälle werden in den Glasmülleimer (mit der Kehrschippe) gegeben.
- Die Anweisungen der/s Lehrers/in zur Entsorgung von Chemikalien werden beachtet. Chemikalien kommen nie in das Vorratsgefäß zurück, feste Abfälle kommen nicht in den Ausguss.
- Gebrauchte Glasgefäße werden gespült (Bürste oder Flaschenputzer), bis keine Chemikalienreste mehr sichtbar sind, danach mit entmineralisiertem Wasser nachgespült und gegebenenfalls abgetrocknet.
- Werkzeuge zum Schneiden und Zerkleinern (Messer, Rasierklingen, Präparationswerkzeuge) müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden: Klingen müssen eingerastet sein, Messer müssen trockene Griffe besitzen.
- Beim Einsatz von Schneidewerkzeugen muss vorsichtig gearbeitet werden, um die Gefahr eines Abgleitens zu verhindern.
- Beim Einsatz ggf. allergieauslösender Stoffe, müssen sich von der Allergie betroffene Schülerinnen und Schüler vor dem Praktikum bei der/m Lehrer/in melden.
- Beim Einsatz nicht keimfreier biologischer Materialien sind Schutzhandschuhe zu tragen.
- Nach der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Hände zu desinfizieren und zu waschen.
- Geräte und Materialien werden auf Vollständigkeit geprüft und an den richtigen Platz zurückgestellt. Die Arbeitsplätze werden aufgeräumt und sauber verlassen.
- Bei elektrischen Experimenten darf die Spannung maximal 15 V betragen.
3. Unfälle und Notfälle
- Die/der Lehrer/in muss über das aufgetretene Problem sofort und exakt informiert werden.
4. Mögliche Sofortmaßnahmen
- Not aus: Strom- und Gasversorgung durch Druck auf einen der roten Knöpfe abschalten.
- Augen: Mit der Augendusche die Augen nach Kontakt mit einer Chemikalie spülen.
- Entstehungsbrand: Mit dem Feuerlöscher von unten nach oben und vom Herd zur Peripherie löschen.
- Verätzungen: Getränkte Kleidung ausziehen, betroffene Stellen mit viel Wasser spülen.
- Bei brennenden Menschen: Löschdecke, Feuerlöscher (nicht gegen das Gesicht richten) zum Löschen nutzen.
- Bei Menschen in Kontakt mit elektrischer Spannung: Sofort den Not-Aus-Knopf betätigen.
5. Erste Hilfe und Feuerwehr
- Per Handy oder Telefon im Vorbereitungsraum den Notruf abgeben (Notrufnummer: 112).
- Über das Sekretariat den Schulsanitätsdienst und die Schulleitung informieren. (Ersthelfer sind: Herr Gräfe, Herr Seidler)
Bestätigung der Kenntnisnahme der Verhaltensregeln für den naturwissenschaftlichen Unterricht durch den Schüler / die Schülerin
Ich habe die Regeln für das Verhalten im naturwissenschaftlichen Unterricht erhalten, verstanden und werde sie beachten.
Bestätigung der Schülerin / des Schülers |
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
Datum / Unterschrift |