Regeln für das Verhalten im naturwissenschaftlichen Unterricht

Die Regeln werden im naturwissenschaftlichen Unterricht besprochen und dem individuellen Bedarf des jeweiligen Faches angepasst.

1. Allgemein

  • Fachräume werden nicht ohne die/den Fachlehrer/in betreten.
  • Essen, Trinken und Schminken ist in den Fachräumen nicht erlaubt.
  • Geräte und Chemikalien dürfen ohne Aufforderung der/des Lehrers/in nicht berührt werden.
  • Elektrische Energie und Gas werden nur nach Aufforderung der/des Lehrers/in angeschaltet, offene Hähne oder defekte Geräte werden der/m Lehrer/in gemeldet.
  • Standorte von Not-Aus-Schaltern, Augendusche, Feuerlöscher, Löschdecke und Löschsand sowie der Standort des nächsten Telefons und der Fluchtweg sind bekannt.
  • Für werdende Mütter gelten besondere Schutzvorschriften, eine Schwangerschaft muss der/m Fachlehrer/in daher mitgeteilt werden.

2. Praktika

  • Kleider und Taschen werden außerhalb des Experimentierbereichs deponiert.
  • Lange Haare müssen zusammengebunden werden, Schals o.ä. werden abgelegt.
  • Die Versuchsvorschrift wird sorgfältig gelesen und offene Fragen werden geklärt.
  • Es werden nur die angegebenen Versuche durchgeführt.
  • Bei Fragen oder Problemen (z. B. Säure wurde verspritzt, Kabel ist defekt etc.) wird die/der Lehrer/in kontaktiert.
  • Während des Praktikums entstandene Verletzungen (Schnittwunden, Verbrennungen etc.) werden der/m Lehrer/in gemeldet.
  • Während eines chemischen Praktikums wird die gesamte Zeit eine Schutzbrille getragen.
  • Mit dem Gasbrenner muss besonders vorsichtig umgegangen werden, vor allem dürfen keine brennbaren Stoffe in der Nähe der Flamme sein.
  • Es wird eine geeignete Tischunterlage benutzt.
  • Chemikalien werden nie mit den Händen angefasst.
  • Vorratsgefäße werden nach der Entnahme von Chemikalien sofort wieder verschlossen.
  • Gefäßöffnungen dürfen niemals auf Personen gerichtet sein, Reagenzgläser werden maximal bis zu einem Viertel gefüllt. 
  • Es wird nie das Gesicht über eine Gefäßöffnung gehalten. 
  • Glasabfälle werden in den Glasmülleimer (mit der Kehrschippe) gegeben.
  • Die Anweisungen der/s Lehrers/in zur Entsorgung von Chemikalien werden beachtet. Chemikalien kommen nie in das Vorratsgefäß zurück, feste Abfälle kommen nicht in den Ausguss. 
  • Gebrauchte Glasgefäße werden gespült (Bürste oder Flaschenputzer), bis keine Chemikalienreste mehr sichtbar sind, danach mit entmineralisiertem Wasser nachgespült und gegebenenfalls abgetrocknet. 
  • Werkzeuge zum Schneiden und Zerkleinern (Messer, Rasierklingen, Präparationswerkzeuge) müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden: Klingen müssen eingerastet sein, Messer müssen trockene Griffe besitzen. 
  • Beim Einsatz von Schneidewerkzeugen muss vorsichtig gearbeitet werden, um die Gefahr eines Abgleitens zu verhindern. 
  • Beim Einsatz ggf. allergieauslösender Stoffe, müssen sich von der Allergie betroffene Schülerinnen und Schüler vor dem Praktikum bei der/m Lehrer/in melden.
  • Beim Einsatz nicht keimfreier biologischer Materialien sind Schutzhandschuhe zu tragen.
  • Nach der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Hände zu desinfizieren und zu waschen.
  • Geräte und Materialien werden auf Vollständigkeit geprüft und an den richtigen Platz zurückgestellt. Die Arbeitsplätze werden aufgeräumt und sauber verlassen.
  • Bei elektrischen Experimenten darf die Spannung maximal 15 V betragen.

3. Unfälle und Notfälle

  • Die/der Lehrer/in muss über das aufgetretene Problem sofort und exakt informiert werden.

4. Mögliche Sofortmaßnahmen

  • Not aus: Strom- und Gasversorgung durch Druck auf einen der roten Knöpfe abschalten.
  • Augen: Mit der Augendusche die Augen nach Kontakt mit einer Chemikalie spülen.
  • Entstehungsbrand: Mit dem Feuerlöscher von unten nach oben und vom Herd zur Peripherie löschen.
  • Verätzungen: Getränkte Kleidung ausziehen, betroffene Stellen mit viel Wasser spülen.
  • Bei brennenden Menschen: Löschdecke, Feuerlöscher (nicht gegen das Gesicht richten) zum Löschen nutzen.
  • Bei Menschen in Kontakt mit elektrischer Spannung: Sofort den Not-Aus-Knopf betätigen.

5. Erste Hilfe und Feuerwehr

  • Per Handy oder Telefon im Vorbereitungsraum den Notruf abgeben (Notrufnummer: 112).
  • Über das Sekretariat den Schulsanitätsdienst und die Schulleitung informieren. (Ersthelfer sind: Herr Gräfe, Herr Seidler) 

 

Bestätigung der Kenntnisnahme der Verhaltensregeln für den naturwissenschaftlichen Unterricht durch den Schüler / die Schülerin 

Ich habe die Regeln für das Verhalten im naturwissenschaftlichen Unterricht erhalten, verstanden und werde sie beachten.

Bestätigung der Schülerin / des Schülers

1. Halbjahr

2. Halbjahr 

Datum / Unterschrift