Nachtests nach positiven Tests

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

auch wir am GBG stellen fest, dass die Zahlen der mit dem Corona-Virus Infizierten (noch) steigen. Glücklicherweise hören wir von keinen schweren Verläufen, wünschen aber allen Erkrankten schnelle und vollständige Genesung. 

Auch die Zahl der mit einem schulischen Schnelltest positiv Getesteten steigt.

Nun gab/gibt es unterschiedliche Informationen darüber, ob nach einem schulischen positiven Schnelltest ein an einer offiziellen Stelle gemachter Schnelltest genüge, um mit einem negativen Ergebnis wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Die Informationen aus dem Gesundheitsamt Lörrach werden oft so gedeutet. Die einschlägigen Verordnungstexte lassen dies aber (noch?) nicht zu.

Wir haben daraufhin bei der Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums Freiburg angefragt, wie wir uns verhalten sollten. Die Antwort war klar: Wir halten uns an die Verordnung, die einen negativen PCR-Test fordert, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Ich hoffe, dass nicht morgen schon wieder eine neue Regelung kommuniziert werden muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

 

NACHTRAG:

 

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

offensichtlich gab es bei einigen von Ihnen Missverständnisse bei der heutigen Mail. 

Es geht bei der heutigen Mail nicht um die Freitestung nach absolvierter Absonderung, sondern um die Überprüfung eines in der Schule gemachten positiven Schnelltests, das sog. Nachtesten.

Ein negatives PCR-Ergebnis beim Nachtesten beendet sofort(!) die  Absonderung. Ein negativer Schnelltest an einer offiziellen Teststelle beendet dagegen die Absonderung nur dann, wenn er frühestens am 7. Tag der Absonderung stattfindet. Zudem muss dafür seit zwei Tagen Symptomfreiheit bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

Maurice-Sadorge-Str. 6

79618 Rheinfelden (Baden)

Tel.: 07623 8627

 

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