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Erklärung der Erziehungsberechtigten

über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisikos für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schü- lerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,

die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind

Fieber ab 38°C,
trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B.

Asthma),

Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

(Handreichung des Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen)

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem „Risikogebiet“

Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung

als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie verpflichtet,

  • -  die Einrichtung umgehend zu informieren,

  • -  den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,

  • -  Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der Betreuung umgehend von der Schule abholen, sofern es nicht selbst den Heimweg antreten kann.

    § 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet Sie dazu, schriftlich zu er- klären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen.

--> Alle weiteren infos / Formulare finden Sie im PDF am Anfang dieses Artikels.

Liebe Eltern,

 

wie im Sommer müssen Sie die o.g. Erklärung, die Ihren Kindern morgen in Papierform zugeht, unterzeichnen.

Dieses Blatt muss - im Gegensatz zum Schuljahresbeginn - bereits am 1. Schultag unterschrieben vorgelegt werden. Andernfalls werden die Kinder wieder nach Hause geschickt. Bitte helfen Sie mit, diese für alle Beteiligten missliche Situation zu vermeiden.

 

Formular 

Achtung: Volljährige Schülerinnen und Schüler unterzeichnen selbst das Formular

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

Maurice-Sadorge-Str. 6

79618 Rheinfelden (Baden)

Tel.: 07623 8627

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IM 140a: Erklärung der Erziehungsberech-
tigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb

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9. September 2020

Liebe Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium erlegt allen Erziehungsberechtigten die Pflicht auf, das ange- hängte Schriftstück auszufüllen und der Schule (Klassenleitung oder Sekretariat) spä- testens zum Ende der ersten Schulwoche, möglichst früher zukommen zu lassen.

Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet zurückkehren. In dem Fall bitte ich, die IM 140b zu beachten.

Mit bestem Dank für Ihr Mittun und freundlichen Grüßen

gez. Volker Habermaier, OStD Schulleiter

Verteiler: Erziehungsberechtigte (über EV), Sekretariat, Lehrkräfte (cc)

Stand 24.03.2020

Das Sekretariat ist momentan wegen Krankheit nicht besetzt.

Die Schulleitung können Sie montags bis freitags von 10:00 bis 14:00 telefonisch unter 07623/8627 erreichen oder unter der E-mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Besuche sind momentan nicht möglich; wir bitten um Beachtung!

Paketzustellung außerhalb dieser Zeiten bitte über den Hausmeister.

 

Stand 21.06.2022

Unsere Sozialarbeiterin ist jetzt wieder erreichbar: telefonisch unter 0151-42669082 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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