Stand 24.04.2020
Georg-Büchner-Gymnasium Rheinfelden (Baden)
Der Schulleiter
Rheinfelden, den 24.04.2020
Erste Informationen über die teilweise Wiederaufnahme des Unterrichts für die Jahrgangsstufen 11 und 12 ab 4. Mai 2020 und
weitere Informationen über die Fortsetzung des Homeschoolings für die Klassenstufen 5-10:
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
Schule geht wieder los! Schule geht wieder los?
Wenn man die Ereignisse der letzten Wochen und die neuesten Informationen verfolgt, wird deutlich, dass beides zutrifft. Ich bitte alle am Schulleben Beteiligten, die für sie gültigen Regelungen genau zu lesen. Bei Rückfragen könnt ihr / können Sie sich jederzeit an mich wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
1) Für die Jahrgangsstufen 11 und 12:
- Unterricht in der Schule beginnt ab Montag, 4. Mai 2020 wieder für unsere Elft- und Zwöftklässler.
- Für die Kursstufe 1 gilt:
- Präsenzunterricht beginnt mit den fünfstündigen Leistungsfächern, die zugleich schriftliche Prüfungsfächer sind, sowie in den Basisfächern Deutsch und Mathematik, allerdings nach Möglichkeit, da ein Teil der Lehrkräfte als zu einer Risikogruppe gehörend für den Unterricht in der Schule nicht infrage kommt. Nähere Informationen folgen.
- Homeschooling wird fortgesetzt, soweit der Unterricht nicht in der Schule erfolgt.
- Es gilt laut Kultusministerium: Bei der Kursstufe 1 "geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen ... Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen." (Schreiben Dr. Eisenmann vom 20. April 2020). In den ersten zwei Wochen werden keine Klausuren geschrieben. Nähere Informationen folgen.
- Die Verpflichtung zur Durchführung von GFS ist ausgesetzt. Das Kultusministerium teilt heute (24.04.2020) mit: „Ausstehende GFS aus der Jahrgangsstufe 1 können auch nicht in der Jahrgangsstufe 2 nachgefordert werden.“
- Für die Kursstufe 2 gilt:
- Alles, was nach dem 4. Mai 2020 geschieht, dient der Prüfungsvorbereitung. Dies bedeutet, dass digitaler Unterricht, selbst in den mündlichen Prüfungsfächern, ab 4. Mai nicht mehr erwünscht ist (Auskunft aus einer Besprechung der Direktorenvereinigung mit dem Ministerium am 23.04.2020; offizielle Regelung angekündigt). Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen (Risikogruppen) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sollen jedoch in ihren Prüfungsfächern digital beschult werden.
- Präsenzunterricht findet nur in den Fächern der schriftlichen Prüfung und nur für die jeweiligen Prüfungskandidaten statt.
- Das KM teilt heute (24.04.2020) ergänzend mit: „In Kernfächern, in denen keine schriftliche Prüfung abgelegt wird, ist eine Teilnahme am Unterricht freigestellt.“
- Es werden vor Beginn der schriftlichen Prüfungen keine Klausuren geschrieben.
- Nach der schriftlichen Prüfung können Klausuren „mit dem nötigen pädagogischen Augenmaß“ geschrieben werden. Nähere Informationen folgen.
- Für die schriftlichen Prüfungen gilt: "Sollten Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, nicht am Haupttermin teilnehmen wollen, so können sie den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären." Eine formlose Mail darüber muss – so hat das KM am 24.04.2020 bestimmt - bis spätestens Montag, 11. Mai 2020, schriftlich bei der Schulleitung eingegangen sein (Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; cc an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sie ist von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen – im Falle der Volljährigkeit vom Prüfling selbst.
- Der Terminplan für die schriftlichen Prüfungen ist auf der Homepage der Schule zu finden (https://www.gbg-intra.de/termine/gbg-termine_anzeigen.php; 24.04.2020).
- Für beide Jahrgangsstufen gilt:
- Es wird einen besonderen Stundenplan geben, der alle – teilweise jetzt noch nicht bekannten - Umstände berücksichtigen wird (Verfügbarkeit von Lehrkräften und geeigneten Räumen, weitere Regelungen der Behörden, die für die nächsten Tage angekündigt sind). Dieser Plan wird spätestens am Freitag, dem 1. Mai 2020, mit WebUntis veröffentlicht werden.
- Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sind von der Präsenzpflicht ausgenommen. Wer mit jemandem zusammenlebt, der zu einer Risikogruppe gehört, entscheidet über seine Präsenz. Im Zweifelsfall gilt auch hier: Bitte einen Arzt konsultieren. Ich bitte nochmals um umgehende Meldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Es gelten besondere Hygienevorschriften. Einzelheiten werden uns vom Kultusministerium und vom Schulträger erst in diesen Tagen mitgeteilt. Wir werden aber alles nach den staatlichen Vorschriften und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden vorbereiten, sowie Schülerinnen und Schüler im Vorfeld und vor Ort eingehend informieren. Ich bitte um genaueste Beachtung.
- Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass wir dringend empfehlen, Schutzmasken auch beim Betreten und Verlassen der Schule, ggf. auch während der Unterrichtszeit, besonders aber in den Pausen, zu tragen; es wird wohl auf dem Schulweg und bei Raumwechseln nicht immer möglich sein, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Da die Landesregierung Maskenpflicht ab 27.04.2020 nicht auch für den Schulbetrieb verhängt hat, sehen sich die staatlichen Stellen nicht in der Pflicht, Masken für Schulen zur Verfügung zu stellen. Wir bitten deshalb, privat vorzusorgen.
Herzlich willkommen schon jetzt allen, die an die Schule zurückkehren. Gemeinsam werden wir diese besondere Zeit meistern.
2) Für alle anderen Schülerinnen und Schüler:
- Unterricht wird für alle anderen und für die Jahrgangsstufen 11, soweit kein Präsenzunterricht stattfindet, im Homeschooling fortgesetzt. Wie lange dieses dauern wird, vermag momentan noch niemand zu sagen.
- Ich weise auf die Regelungen des Kultusministeriums über die Aussetzung der Zahl der Klassenarbeiten und GFS hin. Nähere Informationen folgen.
- Das Kultusministerium teilt heute (24.04.2020) mit: „Wie von Frau Ministerin bereits angekündigt, werden in diesem Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt. … Natürlich bleibt aber auch die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung der Klasse, die pädagogisch sehr sinnvoll sein kann, erhalten. Diese Wiederholung wird nicht auf die Höchstzahl der zulässigen Wiederholungen … angerechnet.“ Lassen Sie uns darüber – wie sonst auch – im Gespräch bleiben.
Wie immer: Ich wünsche allen Beteiligten die nötige Gelassenheit, viel Geduld und gute Gesundheit, bitte um Rückmeldungen, was wir verbessern können oder berücksichtigen sollen, und freue mich auf ein Wiedersehen - wann immer auch ...
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier, OStD
Schulleiter