Aktuelles
Liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
ich bitte zu beachten, dass ab morgen Maskenpflicht auch im Unterricht gilt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten. Nähere Informationen zu Einzelthemen folgen bei Bedarf. Insgesamt gilt, dass das GBG bereits vieles empfohlen hat, was jetzt Pflicht ist.
Wir sind damit hoffentlich auf einem Weg, der uns Gesundheit und dennoch Präsenzunterricht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 8627
2020 10 15 MD Schreiben geänderte Corona VO Schule
2020 10 15 Anlage CoronaVO Schule
2020 10 15 Anlage Handreichung Maskenpflicht
2020 10 15 Anlage aktualisierte Hygienehinweise
2020 10 15 Anlage Handreichung Umweltbundesamt Lüften
Coronavirus SARS-CoV-2: Informationen für die Leitungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Informationswege:
Im Falle eines Nachweises von SARS-CoV-2 erfolgt die Meldung des Befunds direkt vom Labor an das Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz.
Das Gesundheitsamt nimmt mit der betroffenen Person Kontakt auf, ordnet für diese eine sofortige Quarantäne an und befragt sie zu ihren Kontaktpersonen.
Wenn sich hierbei herausstellt, dass die infizierte Person in der infektiösen Phase eine Gemeinschaftseinrichtung besucht hat, bestehen folgende Informationspflichten:
1.Die infizierte Person informiert die Einrichtung.
2.Die Gemeinschaftseinrichtung nimmt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. 3.Das Gesundheitsamt nimmt seinerseits Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf.
In folgenden Konstellationen kann es vorkommen, dass positiv getestete Personen vor dem Gesundheitsamt das positive Testergebnis erfahren:
1.Die getestete Person hat den Befund mittels QR Code abgefragt und ist dadurch schneller informiert als die Meldung vom Labor zum Gesundheitsamt erfolgt.
2.Der Abstrich wurde in einem anderen Landkreis entnommen / die betroffene Per- son hat ihren Wohnsitz in einem anderen Landkreis: Die Befundübermittlung er- folgt vom Labor an das Gesundheitsamt des anderen Landkreises und von die- sem an das Gesundheitsamt der betroffenen Gemeinschaftseinrichtung.
3.Die Person hat ihren Wohnsitz im Ausland und der Abstrich wurde im Ausland entnommen. In diesem Fall ist es nicht ausgeschlossen, dass das Gesundheits- amt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gemeinschaftseinrichtung liegt, mit er- heblicher Verzögerung oder nicht benachrichtigt wird.
Daher bitten wir Sie, dass Sie Personen, die Ihrer Gemeinschaftseinrichtung einen po- sitiven Coronatest mitteilen und noch keinen Kontakt zum Gesundheitsamt Lörrach hat- ten, bitte umgehend an das Gesundheitsamt Lörrach verweisen.
Maßnahmen:
Das Gesundheitsamt bespricht mit der Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen. In der Regel beinhalten diese Folgendes:
1.Die Einrichtungsleitung teilt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten derjenigen Personen mit, die nach Absprache mit dem Gesundheitsamt als enge Kontakt- personen identifiziert wurden. Dies sind in der Regel die Personen, die sich im infektionsrelevanten Zeitraum mit dem Infizierten > 30 min in einem Klassen- oder Gruppenraum aufgehalten haben oder die mit ihm > 15 min in direktem face-to-face Kontakt standen.
2.Das Gesundheitsamt sendet der Einrichtung ein Informationsblatt zur sofortigen Weiterleitung an die Kontaktpersonen durch die Einrichtung zu.
3.Die engen Kontaktpersonen (s.o.) werden zusätzlich direkt durch das Gesund- heitsamt kontaktiert. Für sie wird vom Gesundheitsamt eine häusliche Quaran- täne angeordnet, so dass sich in der Regel alle Personen der gesamten Klasse / Gruppe in häuslicher Quarantäne befinden, die im infektiösen Zeitraum anwe- send waren.
4.Eine Schließung von Klassen / Gruppen aus organisatorischen Gründen kann ggf. durch die Einrichtung erfolgen oder aus infektionsschutzrechtlichen Grün- den durch die zuständige Ortspolizeibehörde auf Grundlage des IfSG angeord- net werden. In letzterem Fall können Ansprüche auf Entschädigung nach dem IfSG auch für Personen, deren Kinder zwar nicht unter Quarantäne stehen, aber nicht anderweitig als durch einen erziehungsberechtigten Elternteil selbst betreut werden können, ausgelöst werden. Zuständige Behörde für Erstattungen nach §56 IfSG ist das Regierungspräsidium Freiburg.
5.Eine Schließung der gesamten Einrichtung wird nach Möglichkeit vermieden, kann aber bei mehreren Corona-Fällen in der Einrichtung in Betracht kommen.
Kontakt:
Sie erreichen das Gesundheitsamt Lörrach zum Thema Corona innerhalb der Servicezeiten per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Telefon: 07621 / 410 – 2101 (-2102)
per Fax: 07621 / 410 – 2199
Sie erreichen das Gesundheitsamt Lörrach zum Thema Corona an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax: 07621 / 410 - 2199
Sie erreichen das Gesundheitsamt Lörrach in Notfällen über die Rettungsleitstelle.
Für die Mitteilung der Kontaktdaten Ihrer Einrichtungen zur Erreichbarkeit an Wochen- enden und Feiertagen wären wir Ihnen dankbar.
Informationen zu SARS CoV-2 finden Sie unter www.infektionsschutz.de, unter www.rki.de/ncov sowie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Fachbereichs Gesundheit
Liebe Lehrkräfte, liebe Eltern
in letzter Zeit erreichten uns vermehrt Anfragen, wie die Schule im Krankheitsfall von Schüler*innen verfahre. Dahinter steht manchmal der Wunsch, von den Lehrkräften mit allen Materialien, Aufschrieben etc. versorgt zu werden, die auf Moodle greifbar zu sein hätten.
Dies ist - so auch unser Gespräch auf der GLK vom 09.10.2020 - nicht in jedem Fall leistbar. Deshalb gilt weiterhin, was schon immer galt: Wenn ein Kind Unterricht versäumt - ob entschuldigt oder beurlaubt -, so hat es zu gegebener Zeit, etwa nach Genesung, das Versäumte selbständig nachzuholen. Wie im Einzelnen organisiert wird, dass die Fehlenden erfahren, was gearbeitet wurde, liegt in der Verantwortung der Schüler*innen.
Ein Tipp: Viele Lehrkräfte organisieren Tandems oder Kleingruppen von Schüler*innen, die sich gegenseitig mit Unterrichtsergebnissen und Aufgaben versorgen.
Bei längerer Krankheit wird die Schule wie seither schon von sich aus tätig und stellt den Kranken Material zur Verfügung, ggf. in Absprache mit einer Krankenhausschule. In diesem Fall bitte ich die Eltern, auf die Klassenleitungen zuzugehen, um zu besprechen, wie die Schüler*innen versorgt werden können.
Im Fall von Quarantäne, die vom Gesundheitsamt angeordnet wird, oder der (nach wie vor freigestellten) Entscheidung der Erziehungsberechtigten, das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen, wird die Schule tätig und lädt Material auf Moodle hoch. Die Schule handelt dabei nach den schon öfters kommunizierten Qualitätskriterien für Fernunterricht (vgl. IM145 oder https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+09+10+Neues+Schuljahr+im+Zeichen+von+Corona; 03.10.2020).
Die Stadtverwaltung hat heute darüber informiert, wie im Fall von Quarantäne zu verfahren ist. Ich zitiere aus dem heutigen Schreiben des Hauptamts:
"... aufgrund einiger Anfragen bzgl. der Kommunikation von Corona-Krankheitsfällen an Schulen, empfehlen wir Ihnen
folgende Vorgehensweise.
Folgende Informationen dürfen von der Schulleitung an die Eltern kommuniziert werden:
- Anzahl Klassen und Klassenbezeichnung sowie Dauer der sich in Quarantäne befindlichen SuS.
- Anzahl der Lehrer die sich in Quarantäne befinden
Keine Auskunft darf über konkrete Fälle, d. h. über persönliche Daten, Name und Anschrift der Schüler/innen an Dritte erteilt werden!"
Wie immer: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 8627
Ministerialschreiben vom 07.10.2020
PDF
link zu den Formularen auf der Homepage des KuMi: www.km-bw.de
Aktuelle Informationen von der Schulleitung - 25.09.2020
es häufen sich nun die Fälle, in denen wir Nachricht erhalten, jemand hätte Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen gehabt.
Bitte lesen Sie aus diesem Anlass nochmals die auf der HP eingestellten Hinweise des Landesgesundheitsamts - am besten: Drucken Sie die beiden Schaubilder aus und führen sie mit sich, so dass Sie jederzeit schauen können, was jeweils zu tun ist. So verbreiten Sie auch Sicherheit in dieser unsicheren Zeit. Verweisen Sie auch Eltern auf diese Dokumente.
Ohne Aufregung erregen zu wollen, bitte ich Sie, vor dem Wiederbeginn des Unterrichts am Montag auf der Homepage nachzuschauen, ob übers Wochenende eine partielle Schließung angeordnet wurde. Das HTG in Lörrach hat´s auch übers Wochenende erwischt ...
Ein Vorabhinweis für die kälteren Tage:
- Der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass die Kultusminister*innen der Länder ein neues "Lüftkonzept" beschlossen hätten. Noch habe ich keine offizielle Nachricht; deshalb vorab: In jeder Schulstunde soll zwei Mal ca. 3-4 Minuten stoß- bzw. quergelüftet werden.
- Übrigens: Ein Pullover oder eine Jacke können angezeigt sein:-)
- Das Angebot der kostenlosen Tests für Personen, die in der Schule beschäftigt sind, wurde nach Presseberichten bis zum Ende der Herbstferien verlängert. Ich rate im Interesse aller zu den beiden kostenlosen Tests. Nähere Informationen folgen, sobald wir offizielle Nachricht haben.
Bleiben Sie gesund! Und achten Sie bitte auf sich und andere! Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier