IM 140b: Rückkehr aus Risikogebieten
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9. September 2020
Liebe Erziehungsberechtigte,
hoffentlich konnten Sie einige entlastende Tage oder Wochen mit Ihren Kindern erle- ben, vielleicht sogar Urlaub machen.
Das Infektionsgeschehen hat sich ja ständig weiterentwickelt, so dass vielleicht gerade Ihr Urlaubsgebiet nun Risikogebiet geworden ist. Hoffentlich sind und bleiben Sie ge- sund!
Ich bitte Sie – im Interesse der Gesundheit aller -, die untenstehenden Ausführungen genau zu beachten, wenn Sie mit Ihren Kindern innerhalb der letzten 14 Tage vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wie alle Erziehungsbe- rechtigten sind auch Sie verpflichtet, das angehängte Formblatt möglichst bis Montag der Schule zukommen zu lassen. Im Auftrag des Ministeriums habe ich Sie darauf hinzuweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Buß- gelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.
Das Kultusministerium hat uns mit Schreiben vom 2. September 2020 mitgeteilt: „Wer
aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der 1
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ... beachten . Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet" ein- reisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus
2 (SARS-CoV-2) besteht. ... Sie wird durch das Robert Koch-lnstitut veröffentlicht ....
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu ei- nem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise testen zu las- sen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häus- lichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Mit bestem Dank für Ihr Mittun und freundlichen Grüßen
gez. Volker Habermaier, OStD Schulleiter