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Sport: Infoblatt für Sportunterricht und Sportfeste 

(bitte sorgfältig lesen)

 

Betreten der Halle

Die SuS betreten die Sporthalle erst, wenn ein Sportlehrer sie in die Sporthalle lässt.

Die Türen der Umkleiden werden nicht zugeknallt. 

Material

Für den Sportunterricht brauchen alle SuS Sportkleidung (T-Shirt, Hose, Schuhe), die ausschließlich zum Sporttreiben genutzt wird (Straßenschuhe sind KEINE Sporthallenschuhe).

In der Sporthalle

In der Sporthalle nehmen sich die SuS nicht selbstständig Material, sondern fragen ggf. einen Sportlehrer höflich nach einem Ball.

Die Garagen dürfen ohne Aufforderung nicht betreten werden. 

Schmuckstücke (Uhren, Ketten, Ohrringe – außer kleinen Steckern - , Ringe, Armbänder, …) können zu Verletzungen führen oder kaputtgehen und werden daher abgelegt. 

Lange Haare werden zusammengebunden.

Es werden keine Kaugummis gekaut.

Für Wertgegenstände bietet der Sportlehrer ein Kästchen an, das in der Sporthalle steht. Lückenlose Aufsicht kann nicht garantiert werden, doch da die Halle nicht permanent geschlossen ist, kann der Zugang von Fremden zu den Umkleiden nicht ausgeschlossen werden, so dass Wertsachen nicht in den Umkleiden liegen gelassen werden sollten.

Getränke dürfen in der Sporthalle am Rand abgestellt werden. In Absprache mit dem Lehrer dürfen  die SuS Trinkpausen machen.

Alle SuS, die die Sporthalle verlassen möchten (z.B. Toilettengang), melden sich grundsätzlich bei ihrem Sportlehrer ab.

Der Sportlehrer beginnt und beendet die Sportstunde.  

Teilnahme

Sollten SuS ihre Sportsachen vergessen haben oder aus Krankheits-, Verletzungs- oder anderen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird der Sportlehrer die SuS anderweitig in den Unterricht einbinden (Schiedsrichter, Coach, Helfer, …) oder ihnen Material bereitstellen, um sich theoretisches Wissen anzueignen.

Diese Aufgaben fließen in die Sportnote mit ein. 

Bei längerer Krankheit müssen die SuS ein ärztliches Attest vorlegen.

Sicherheit

SuS halten sich ohne Sportlehrer nicht in der Sporthalle auf.

SuS hängen sich nicht an die Tore und turnen nicht in den Garagen herum, da hohe Verletzungsgefahr besteht.

Schwimmunterricht

Für den Schwimmunterricht (in Klasse 6, 8 und 10) gilt grundsätzlich dasselbe. 

SuS, die nicht aktiv teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht. Die versäumten Stunden und Leistungen sind (evtl. in Parallelklassen) nachzuholen 

Ramadan schließt eine Teilnahme vom Sport- und Schwimmunterricht nicht aus. 

Hier finden Sie die Infos als PDF

Hier finden Sie den Leitfaden für GFS für alle Stufen und alle Fächer

Impressionen

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Allgemeine Informationen

Belgienaustausch Klassen 9-11

Seit dem Jahr 2009 bieten wir jährlich einen Schüleraustausch mit drei Schulen der belgischen Partnerstadt Mouscron an. Auf belgischer Seite sind dies das Collège Sainte Marie, das Institut St. Charles, und das Institut des Frères Maristes. Erfreulich ist, dass eine seit über dreißig Jahren bestehende Städtepartnerschaft (seit 1981) auf Schulebene deutlich erweitert werden konnte. Für unsere Schule stellt dies einen Glücksfall dar, denn so können wir unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer ganzheitlichen (Lern-) Erfahrung anbieten.

Angeboten wird dieses Austauschprogramm an unserer Schule für die Jahrgangsstufen 9-11. Die belgischen Schüler rekrutieren sich v.a. aus der Klasse 11 mit Deutsch als dritter Fremdsprache, also für Spätbeginner. 

Die seit Beginn unveränderte Programmstruktur hat sich dabei bewährt. Es ist jeweils ein Kompaktprogramm von fünftägiger Dauer mit Schulbesuch, gemeinsamen Exkursionen und Programmelementen, die eine enge Kooperation der deutschen und belgischen Teilnehmer verlangen. Der Besuch in Mouscron erfolgt meist im Februar / März, der Gegenbesuch meist Ende April / Anfang Mai. Dabei lernen die Rheinfelder Schülerinnen und Schüler die belgische Kultur und den Alltag kennen, sind aber auch im Gegenzug selbst Gastgeber und Vermittler „deutscher“ Kultur. Die Kosten für die Ausflüge werden jeweils von den Gastgebern übernommen. Die Reisekosten werden erfreulicherweise von der Stadt Rheinfelden bezuschusst, sodass wir unseren Schülerinnen und Schülern ein tolles und preisgünstiges Angebot bieten können. Auch gibt es die Möglichkeit für Familien mit finanziellen Schwierigkeiten über den Sozialfonds der Schule Zuschüsse zu erhalten. Angedacht ist auch, dass der Freundeskreis beim Gegenbesuch in Rheinfelden einen Beitrag leisten wird.

Der Belgienaustausch erfährt eine außergewöhnlich hohe Zustimmung bei Schülern, Eltern und Lehrkräften. Dies drückt sich auch darin aus, dass die vier beteiligten Schulen, diesen Austausch in ihr Schulprogramm aufgenommen haben. 

Oktober 2016

Lernmittelbücherei

 

Ausleihe:

Wie bekomme ich meine Schulbücher?

Für Fragen rund um die Ausleihe von Schulbüchern stehen Frau Grauer und Frau Neumann regelmäβig in der Lernmittelbücherei (im Keller, neben dem Fahrradkeller) zur Verfügung.

In der Regel findet der Bücherumschlag am Ende eines jeden Schuljahrs statt. Wer im Laufe des Jahres ein Buch/Bücher ausleihen möchte, kann zu den Sprechstunden kommen und seine/ihre Bücher ausleihen bzw. zurückgeben.

 

Sprechzeiten:

Wann erreiche ich jemanden in der Lernmittelbücherei?

Öffnungszeiten der Lernmittelbücherei im Schuljahr 2022/23: Jeden Freitag in der 5. Stunde (11:20-12:05 Uhr), außerdem nach Absprache.

Umgang mit Büchern:

Da die Bücher einige Jahre halten müssen, bitten wir darum, sie pfleglich zu behandeln.

Nach Erhalt der Bücher bitte den Namen eintragen und sie in einen nicht selbstklebenden Kunststoffumschlag einschlagen.

Schadensfall:

Was passiert, wenn ein Buch beschädigt wird oder verloren geht?

Das Verfahren zur Schadensregulierung von beschädigten bzw. verschwundenen Büchern läuft folgendermaßen:

Die betreffenden Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden über ein Schadensformular schriftlich über den Verlust bzw. die Beschädigung des Buches informiert. Tauchen Bücher in den Sommerferien vielleicht wieder auf und werden am Anfang des neuen Schuljahres abgegeben, ist die Sache erledigt. 

Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Restwert der Bücher bezahlt werden. Der Betrag kann in einem Briefumschlag im Sekretariat oder direkt in der Lernmittelbücherei abgegeben werden. Wenn dies nicht erfolgt, leiten wir die Schadensmeldung an die Stadt weiter. Da die Lernmittel Eigentum der Stadt Rheinfelden sind, wird diese Ihnen dann die Kosten in Rechnung stellen.

Bei Fragen kann man uns unter unseren Dienst-Emailadressen kontaktieren:

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