Sommerkurse des Jugendreferates und der Quartiersarbeit der Stadt Rheinfelden
Die Jugendreferentin der Stadt stellt Infos zu den Sommerkursen des Jugendreferates und der Quartiersarbeit der Stadt Rheinfelden (Baden) zur Verfügung.
Die Anmeldungen für SchülerInnen, bei denen Unterstützungsbedarf besteht, werden in Papierform voraussichtlich am Donnerstag oder Freitag bei uns am GBG erhältlich sein.
Abgabe: Sekretariat
Anmeldefrist: bis 24.7.
Rückfragen?
Stefanie Behringer, Jugendreferat, 07623/95 312
Christine Tortomasi, Quartiersarbeit, 07623/95 466
Brief_Information Schulen für Anmeldung_14-07-2020.pdf |
Brief_Anmeldung_13-07-2020.pdf |
Sommerkurse Quartiersarbeit.pdf |
Sommerkurse JuRef.pdf |
Jugendhaus / Jugendreferat
Tutti-Kiesi-Weg 1
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: +49 (0) 7623 / 95-312
Mobil: +49 (0) 172 / 107 14 08
Fax: +49 (0) 7623 / 95-11312
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.rheinfelden-baden.de
Liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
das Kultusministerium hat nun ein Paper "Planung des Schuljahres 2020/21" vorgelegt. Auch wenn Schulleitung und Lehrerschaft momentan hauptsächlich mit dem zu Ende gehenden Schuljahr beschäftigt sind, möchte ich Sie doch alle vorab über das Schreiben des KMs informieren.
In der Gesamtlehrerkonferenz am vergangenen Freitag habe ich die folgenden Stichworte nähers ausgeführt; sie seien Ihnen als momentaner Stand der Überlegungen mitgeteilt:
" ... III. Mögliche Szenarien:
„Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen“ (KM, 07.07.2020)
• Regelbetrieb ohne Abstandsgebot
◦ Einführung Maskenpflicht für Schulen in Landesregierung diskutiert
• Hybridschule, wenn angeordnet
• Lockdown, wenn angeordnet
• Grundregeln:
• Möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen (koedukativer Sportunterricht!)
• Verbindliche Planung von Präsenz- und Fernunterricht
◦ Risikogruppen bei Lehrkräften (Attest) und Schüler*innen (formlose Erklärung der Erziehungsberechtigten)
• Konzentration aufs Kerncurriculum
◦ Stoffverteilungspläne innerhalb einer Klassenstufe abgestimmt
• verlässliche schriftliche Dokumentation als Grundlage für weiteren Unterricht
• Konsolidierungsphase zu Beginn des Schuljahres / Übergabemodalitäten!
• Leistungsmessung nach Fernunterricht mit Phase der Rückkopplung und Konsolidierung
◦ Abitur verschoben
◦ Verfahren wie in diesem Jahr
• Erfüllung von Qualitätskriterien für Fernunterricht"
Zu diesen Stichwörtern finden Sie weiteren Aufschluss in den angehängten Papieren. Weitere Informationen, was all dies für das GBG bedeutet, erhalten Sie gegen Ende des Schuljahres/zu Beginn der Ferien.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium Rheinfelden
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623/8627 (Sekretariat)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sekretariat Georg Buechner Gymnasium
Gesendet: Dienstag, 7. Juli 2020 12:03
An: ESL (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Betreff: WG: Schreiben der Kultusministerin zu den Planungen im Schuljahr 2020/2021
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Service Center Schulverwaltung Versandstelle [//mbox1.belwue.de/Session/93004-FRkENxCD0krLxGjmT97U-hayppry/Compose.wssp?To=Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" style="color: rgb(84, 61, 24); padding: 0px 3px;">mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Dienstag, 7. Juli 2020 11:51
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: Schreiben der Kultusministerin zu den Planungen im Schuljahr 2020/2021
An die
Schulleitungen der öffentlichen
Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen,
Gemeinschaftsschulen und
allgemein bildenden Gymnasien
An die
oben genannten Schulen
in freier Trägerschaft
mit KISS-Zugang
- OSAB und USAB
zur Weiterleitung an die Privatschulen
Nachrichtlich z.K.
- Dienststellen der Kultusverwaltung
- sowie weitere Adressaten
Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informiert Sie das Service Center Schulverwaltung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem angehängten Schreiben sowie den Anlagen informiert Sie Ministerin Dr. Susanne Eisenmann über die Planung des Schuljahres 2020/2021 sowie über das Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Service Center Schulverwaltung
BITBW
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Telefon: +49 711 89246-0
Fax: +49 711 89246-299
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.scs.kultus-bw.de
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Bald Abi – und dann? Studieren und finanziell unabhängig sein? Das geht mit einem dualen Studium an der DHBW Lörrach. Was ein Duales Studium ist, was man in Lörrach studieren kann und wie die Praxisphasen bei den Dualen Partnern aussehen, erfahrt ihr beim zweiten virtuellen Dualen Hochschultag mit neuem Programm:
am 21. Juli 2020
von 14.00 – ca. 15.30 Uhr
In Livestreams und Chats mit Profs, Studierenden und den Ausbildungsverantwortlichen in unseren Partnerfirmen erfahrt ihr alles rund ums Studium in Lörrach. Ihr könnt dort all eure Fragen loswerden und erste Kontakte zu Ausbildungsfirmen wie ARaymond, BUSCH, Endress+Hauser, Europa-Park, Fresenius, PUMA, SAP Schweiz, SICK und vielen mehr knüpfen. Und das ist diesmal noch einfacher, denn Profs, Studies und Firmen einer Studienrichtung präsentieren sich gemeinsam in einem virtuellen Raum.
Unsere Studienberatung ist auch wieder mit dabei und berät im Live Chat rund um alle organisatorischen Themen.
Jetzt informieren und kostenlos anmelden
Wir freuen uns auf euch! Gern könnt ihr diese Info an Freunde weiterleiten!
Euer DHBW-Team
Anbei finden Sie Infos zum Konzept der "Lernbrücken" in den Sommerferien 2020.
Ministerin Schreiben Lern- und Förderprogramm Lernbrücken.pdf
Liebe Lehrkräfte, liebe Erziehungsberechtigte,
das Regierungspräsidium hat einige Fragen, die im Zusammenhang mit freiwilligen Wiederholungen aufgetaucht sind, in Abstimmung mit dem Kultusministerium geklärt. Ich bitte um Beachtung.
Aus meiner Sicht sind besonders wichtig:
1) Zeitpunkt der Erklärung und Durchführung der Wiederholung nach CoronaVO (nur bis spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn im September!)
2) Haupt- und Realschulabschluss
3) Wiederholung der Klasse 11
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium Rheinfelden
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623/8627 (Sekretariat)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es folgt der o.g. Brief des RP:
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
anbei übersenden wir Ihnen zu Ihrer Information ein Schreiben zur Fragestellung „Versetzungsentscheidungen freiwillige Wiederholung“.
Der Grund für dieses Schreiben ist, dass sich zu diesen Fragestelllungen die Nachfragen der Schulen häufen und wir den Schulen zeitnah die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen wollen.
Der Text des Schreibens wurde mit dem Kultusministerium abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Küchle
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"Sehr geehrte Schulleitungen,
aufgrund zahlreicher Anfragen und damit zum Ausdruck gekommener Verunsicherung an den Schulen, teilen wir Ihnen zur Versetzung- und Wiederholungsbestimmung in Art. 1 § 1 Abs. 3 und Abs. 5 Corona-PandemieprüfungsVO Folgendes mit:
Versetzungen:
In den Klassen 5 bis 10 werden für alle Schüler*innen Versetzungsentscheidungen durch die Klassenkonferenz gemäß der KonfO getroffen. Auch wenn durch Art. 1 § 1 Abs. 3 Corona-PandemieprüfungsVO faktisch alle Schüler*innen versetzt werden (denn die zur Nichtversetzung führenden Noten bleiben außer Betracht), muss diese Versetzungsentscheidung durch die jeweilige Klassenkonferenz dennoch beschlossen werden.
Haupt- und Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstände:
Die Schüler*innen, die nach der o. g. Bestimmung von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt sind, erwerben einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand und diejenigen, die von Klasse 10 in die erste Jahrgangsstufe versetzt werden, erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand (es gelten die üblichen Bestimmungen der VwV Hauptschulabschluss Realschulabschluss am Gymnasium).
Wiederholungen:
Schüler*innen der Klassen 5 bis 10, die zu Beginn des ersten Halbjahres des Schuljahres 20/21 die Klasse, aus der sie nach der Corona-PandemieprüfungsVO versetzt wurden, freiwillig wiederholen, gelten nicht als nichtversetzte Schüler in der Wiederholung.
Die nach Art. 1 § 1 Abs. 3 Corona-PandemieprüfungsVO einmal getroffenen Versetzungen bleiben stets erhalten. Sollten Schüler*innen also in der Wiederholung im Schuljahr 20/21 im Juli 2021 nicht versetzt werden, gilt die Versetzung aus dem Vorjahr gemäß Art. 1 § 1 Abs. 3 Corona-PandemieprüfungsVO fort, so dass auf dieser Basis in die nächsthöhere Klasse vorgerückt werden kann.
Weiter kann auch nach der Wiederholung gem. Art. 1 § 1 Abs. 5 Corona-PandemieprüfungsVO diese Klasse nach den allgemeinen Bestimmungen gem. § 7 VersOGym ein weiteres Mal wiederholt werden. Somit können Schüler*innen des laufenden Jahrgangs die Klasse insgesamt 3 Mal besuchen (zwei Wiederholungen).
Zeitpunkt der Wiederholung:
Die vorgenannten privilegierten Wiederholungsoptionen gelten jedoch nur für die Schüler*innen, die (spätestens) zu Beginn des ersten Halbjahres des Schuljahres 20/21 die Wiederholung erklären und durchführen. Der Zeitraum ist damit begrenzt auf die ersten zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien 2020. Wiederholungen, die danach erfolgen, fallen grundsätzlich nicht unter diese Privilegierung in Art. 1 § 1 Abs. 5 Corona-PandemieprüfungsVO, sondern richten sich nach § 7 VersOGym, wonach die Wiederholung als Wiederholung wegen Nichtversetzung gilt mit der Folge, dass die zuvor getroffene Versetzungsentscheidung rückwirkend als nicht getroffen gilt.
Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe:
Gemäß § 31 Abs. 2 AGVO kann die erste Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden, sofern nicht die vorige Klasse (Klasse 10 G8) bereits wiederholt worden ist. Dies gilt auch für Wiederholungen gemäß o. g. Corona-PandemieprüfungsVO.“
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