Vorgehen bei Testungen am GBG korrekt

Die nachfolgende Mail des Gesundheitsamts Lörrach vom 4. März 2022 bestätigt, dass wir am GBG korrekt vorgehen. Nach einem positiven Testergebnis in der Schule kann nur ein negativer PCR-Test die Absonderung sofort (!) beenden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen wichtige Informationen und klarstellende Hinweise zur Vorgehensweise des Gesundheitsamtes im KiTa- und Schulbereich.
Zunächst wollen wir auf einen Umstand hinweisen, der leider in unserem letztem Merkblatt vom 02.02.2022  fehlerhaft dargestellt war. Bei der verpflichtenden Nachtestung von positiven Testergebnisses aus Kindertagesstätten oder Schulen ist nur dann eine unverzügliche Aufhebung der 10-tägigen Absonderungspflicht möglich ist, wenn diese Nachtestung mittels PCR-Test - mit negativem Ergebnis - durchgeführt wurde. Die Nachtestpflicht kann zwar auch mittels Antigen-Schnelltest erfüllt werden, allerdings ist auch bei negativem Ergebnis eines Schnelltestung durch einen offiziellen Testanbieter (Arztpraxis, Apotheke, Testzentrum)  KEINE Aufhebung der Absonderungspflicht möglich. Eine Freitestung kann in diesem Fall frühestens ab Tag 7 durch einen weiteren Antigenschnelltest erfolgen. 

Diese Vorgehensweise wurde vom Regierungspräsidium Freiburg sowie vom Sozialministerium ausdrücklich bestätigt; Entsprechende Hinweise finden sich inzwischen auch auf der Homepage des Kultusministeriums in den FAQ zum Schulbetrieb. 
Wir bitten daher um Beachtung dieser Regelung und bedauern die missverständliche Information in unserem Merkblatt zur aktualisierten Vorgehensweise des Gesundheitsamtes Lörrach vom 02.02.2022 und entschuldigen uns für die dadurch entstandenen Umstände

(…)

Mit freundlichen Grüßen

Das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Fachbereich Gesundheit Lörrach“

PDF Unterrichtsversorgung nach den Fasnachtsferien ab 07.03.2022

Meldung von positiven Corona Fällen an die UKBW - Info der Stadt Rheinfelden vom 23.02.22

wir möchten Sie über folgendes Schreiben des Städtetags informieren bzgl. der Meldung von positiven Corona Fällen (Schüler:innen ) (städtische Angestellt werden über uns gemeldet ) an die UKBW.

Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart 
  
Mitgliedstädte
Referent 
 
Bearbeiter
Michael Link
 
E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
T 0711 22921-16
F 0711 22921-42
 
Az 504.151 - R 38163/2022 • Ln   
21.02.2022 
 
Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19
Coronainfektion in der Kindertagesbetreuung bzw. Schule als Fall für die gesetzliche Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bedingt durch die in den vergangenen Wochen auftretenden Infektionen in der Kindertagesbetreuung erreichte die Geschäftsstelle die Anfrage, in welcher Form eine im Kontext der Betreuung erfolgte Infektion bei der UKBW geltend gemacht werden kann und muss.
 
Die UKBW hat unsere entsprechende Anfrage wie folgt beantwortet:
  

Nachtests nach positiven Tests

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

auch wir am GBG stellen fest, dass die Zahlen der mit dem Corona-Virus Infizierten (noch) steigen. Glücklicherweise hören wir von keinen schweren Verläufen, wünschen aber allen Erkrankten schnelle und vollständige Genesung. 

Auch die Zahl der mit einem schulischen Schnelltest positiv Getesteten steigt.

Nun gab/gibt es unterschiedliche Informationen darüber, ob nach einem schulischen positiven Schnelltest ein an einer offiziellen Stelle gemachter Schnelltest genüge, um mit einem negativen Ergebnis wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Die Informationen aus dem Gesundheitsamt Lörrach werden oft so gedeutet. Die einschlägigen Verordnungstexte lassen dies aber (noch?) nicht zu.

Wir haben daraufhin bei der Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums Freiburg angefragt, wie wir uns verhalten sollten. Die Antwort war klar: Wir halten uns an die Verordnung, die einen negativen PCR-Test fordert, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Ich hoffe, dass nicht morgen schon wieder eine neue Regelung kommuniziert werden muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

 

NACHTRAG:

 

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

offensichtlich gab es bei einigen von Ihnen Missverständnisse bei der heutigen Mail. 

Es geht bei der heutigen Mail nicht um die Freitestung nach absolvierter Absonderung, sondern um die Überprüfung eines in der Schule gemachten positiven Schnelltests, das sog. Nachtesten.

Ein negatives PCR-Ergebnis beim Nachtesten beendet sofort(!) die  Absonderung. Ein negativer Schnelltest an einer offiziellen Teststelle beendet dagegen die Absonderung nur dann, wenn er frühestens am 7. Tag der Absonderung stattfindet. Zudem muss dafür seit zwei Tagen Symptomfreiheit bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

Maurice-Sadorge-Str. 6

79618 Rheinfelden (Baden)

Tel.: 07623 8627

 

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Laszlo Walz (9a) holt 2. Preis im Mathe-Wettbewerb

Die wochenlange Arbeit im stillen Kämmerlein hat sich gelohnt: In der ersten Runde des Landeswettbewerbs Mathematik 2021/22 hat Laszlo Walz vom Georg-Büchner-Gymnasium Rheinfelden einen 2. Preis erhalten. Herzlichen Glückwunsch!

Foto Laszlo Walz

Der Schulleiter Volker Habermaier und sein Stellvertreter Clemens Hauser gratulieren, überreichen die Urkunde und den Buchpreis und wünschen Laslo viel Erfolg in der zweiten Runde.

Der Landeswettbewerb Mathematik ist ein Mittelstufenwettbewerb des Kultusministeriums. In der ersten Runde sind 4 Aufgaben aus Geometrie, Zahlentheorie und Algebra zu bearbeiten. Die Lösungswege der Aufgaben sind in der Regel nicht so schnell zu finden – das ist die Schwierigkeit, macht aber auch den Reiz der Aufgaben aus. Daher haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. zwei Monate Zeit, um die Aufgaben zu lösen.

Die ersten und zweiten Preisträger sind berechtigt, an der zweiten Runde des Wettbewerbs teilzunehmen. An die zweite Runde schließen sich mehrtägige mathematische Preisträgerseminare an, aus denen sich oft langjährige Freundschaften unter den Jugendlichen entwickeln.

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