Stand 23.03.2020
Anleitung Schüler moodle
Hier findet ihr die PDF-Anleitung für Schüler, um mit moodle zu arbeiten.
Anmeldung der neuen Fünftklässler am GBG
Liebe Eltern der Viertklässler,
das Georg-Büchner-Gymnasium stellt sich Ihnen am Dienstag, dem 15. Februar, um 18:00 Uhr in einer Videokonferenz vor. Die Zugangsdaten zur Videokonferenz sind bereits über die Grundschulen verteilt worden, können aber auch per Mail bei uns angefordert werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die Anmeldeformulare stehen ebenfalls ab dem 15. Februar auf der GBG-Homepage bereit. In der Videokonferenz geben wir Ihnen einige Hinweise zum Ausfüllen.
Die Anmeldung erfolgt in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie wieder per Post oder E-Mail. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Donnerstag, dem 10. März, am GBG eingehen.
Studieninformationstag 2014
Das Anmeldeformular für die Anmeldung zum Studieninformationstag kann hier heruntergeladen werden.
Achtung: Anmeldefrist ist der 12.11.2014
Anpassung Absonderungsregeln
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Corona-Regeln sind - wie Sie sicher der öffentlichen Diskussion entnommen haben - nochmals geändert. Das o.g. Schreiben des KM informiert ausführlich darüber.
Das Wichtigste in Kürze:
-
Positiv Getestete müssen sich auch weiterhin sofort in Absonderung begeben.
- Diese beträgt zukünftig fünf Tage und wird ohne erneute Testung beendet
- Voraussetzung: Symptomfreiheit
- Kontaktpersonen positiv Getesteter müssen nicht mehr in Absonderung
- Das KM empfiehlt freiwillige Reduzierung von Kontakten und Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 8627
Anpassung der für die Schule geltenden Corona-Regeln
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Landesregierung hält die Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht (Maskenpflicht) und nimmt einige Änderungen vor (Testpflicht, Absonderung).
Sie finden das Schreiben des KM im Anhang sowie - allerdings heute noch nicht aktualisiert - auf der Seite des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona-schule; 21.03.2022).
Was bedeutet das fürs GBG?
- Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Die Testpflicht wird auf zwei Mal pro Woche reduziert (montags und donnerstags).
- Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Lerngruppe ein Schüler/eine Schülerin sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen.
- Diese können allerdings an den Tests freiwillig teilnehmen.
- Wer ist quarantänebefreit?
- Dazu finden Sie im angehängten Schreiben eine einfache Übersicht. Kurz gesagt: Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht (und damit auch von der Testpflicht) setzt drei Ereignisse (drei Impfungen oder einen positiven Antikörpertest und zwei Imfpungen) voraus.
- Für Musik- und Sportunterricht gelten die im angehängten Schreiben genannten Regelungen.
- Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen besteht nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Volker Habermaier, OStD
Schulleiter
Georg-Büchner-Gymnasium
Maurice-Sadorge-Str. 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 8627