Stand 23.03.2020

Anleitung Schüler moodle

Hier findet ihr die  PDF-Anleitung für Schüler, um mit moodle zu arbeiten.

 

Anmeldung der neuen Fünftklässler am GBG

Liebe Eltern der Viertklässler,

das Georg-Büchner-Gymnasium stellt sich Ihnen am Dienstag, dem 15. Februar, um 18:00 Uhr in einer Videokonferenz vor. Die Zugangsdaten zur Videokonferenz sind bereits über die Grundschulen verteilt worden, können aber auch per Mail bei uns angefordert werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Die Anmeldeformulare stehen ebenfalls ab dem 15. Februar auf der GBG-Homepage bereit. In der Videokonferenz geben wir Ihnen einige Hinweise zum Ausfüllen.

Die Anmeldung erfolgt in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie wieder per Post oder E-Mail. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Donnerstag, dem 10. März, am GBG eingehen.

 

Studieninformationstag 2014

Das Anmeldeformular für die Anmeldung zum Studieninformationstag kann hier heruntergeladen werden.

Achtung: Anmeldefrist ist der 12.11.2014

Anpassung Absonderungsregeln

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

die Corona-Regeln sind - wie Sie sicher der öffentlichen Diskussion entnommen haben - nochmals geändert. Das o.g. Schreiben des KM informiert ausführlich darüber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Positiv Getestete müssen sich auch weiterhin sofort in Absonderung begeben.
  • Diese beträgt zukünftig fünf Tage und wird ohne erneute Testung beendet
    • Voraussetzung: Symptomfreiheit
  • Kontaktpersonen positiv Getesteter müssen nicht mehr in Absonderung
    • Das KM empfiehlt freiwillige Reduzierung von Kontakten und Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

Maurice-Sadorge-Str. 6

79618 Rheinfelden (Baden)

Tel.: 07623 8627

Anpassung der für die Schule geltenden Corona-Regeln

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

die Landesregierung hält die Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht (Maskenpflicht) und nimmt einige Änderungen vor (Testpflicht, Absonderung). 

Sie finden das Schreiben des KM im Anhang sowie - allerdings heute noch nicht aktualisiert - auf der Seite des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona-schule; 21.03.2022).

Was bedeutet das fürs GBG?

  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Die Testpflicht wird auf zwei Mal pro Woche reduziert (montags und donnerstags).
    • Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Lerngruppe ein Schüler/eine Schülerin sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
    • Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen.
      • Diese können allerdings an den Tests freiwillig teilnehmen.
      • Wer ist quarantänebefreit?
        • Dazu finden Sie im angehängten Schreiben eine einfache Übersicht. Kurz gesagt: Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht (und damit auch von der Testpflicht) setzt drei Ereignisse (drei Impfungen oder einen positiven Antikörpertest und zwei Imfpungen) voraus.
  • Für Musik- und Sportunterricht gelten die im angehängten Schreiben genannten Regelungen.
  • Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen besteht nicht mehr. 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

 

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

Maurice-Sadorge-Str. 6

79618 Rheinfelden (Baden)

Tel.: 07623 8627

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