Beurlaubung vor/nach den Ferien
Bitte beachten Sie, dass vor oder nach Ferienabschnitten nur der Schulleiter eine Beurlaubung erteilen kann.Die Ferien können grundsätzlich nicht verlängert werden, auch nicht, wenn günstigere Flugangebote genutzt werden könnten.
Wir bitten um sorgfältige Beachtung und verweisen auf folgenden Artikel der Badischen Zeitung vom 22.7.2019: "Bußgeld für längeren Urlaub"