Schulcharta

  1. Wir alle, die Mitglieder der Schulgemeinschaft, haben das Recht auf eine sichere und friedliche Schule, in der verantwortlich miteinander umgegangen wird. Wir alle haben die Pflicht uns persönlich verantwortlich zu fühlen und dafür zu sorgen, dass ein angenehmes Lernen und freudiges Miteinander möglich ist. Gemeinsam fühlen wir uns dem Erhalt der Umwelt verpflichtet.
  2. Wir, die Schüler, haben das Recht und die Pflicht uns am Unterricht zu beteiligen und dazu beizutragen, dass der Unterricht interessant und effektiv gestaltet wird und ungestört verlaufen kann.
  3. Wir, die Lehrer, haben eine Fürsorgepflicht für alle uns anvertrauten Kinder. Wir wollen die Kinder in ihrer Entwicklung fördern und in der Entdeckung ihrer Stärken und Neigungen unterstützen. Bei sozialen und schulischen Problemen fungieren insbesondere die Klassen- und Vertrauenslehrer als Ansprechpartner.
  4. Wir, die Eltern, nehmen in Wahrnehmung unserer Verantwortung aktiv am Schulleben teil und unterstützen und fördern die Entwicklung unserer Kinder, aber auch der Schule insgesamt.
  5. Jeder hat das Recht auf einen fairen und freundlichen Umgang sowie auf eine gleichwertige Behandlung. Dies bedeutet auch die Meinung frei äuβern zu können, sofern dies auf respektvolle Weise geschieht. Wir machen keinen diskriminierenden Unterschied bezüglich Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Aussehen oder Kleidung.
  6. Die Schule gehört uns allen. Wir gehen sorgfältig mit Einrichtung und Materialien um und bemühen uns um Sauberkeit. Wir achten das Eigentum anderer.
  7. Wir alle wollen eine gewaltfreie Schule, keine verbalen Verletzungen oder tätliche Auseinandersetzungen. Wir wollen keineillegalen Drogen und einen verantwortlichen Umgang mit legalen Suchtmitteln. Wir schauen hin, nicht weg. Konflikte werden im gegenseitigen Respekt gewaltlos gelöst.
  8. Die SMV (Schülermitverantwortung) ist von allen am Schulleben Beteiligten gemäβ §2 (SMV-Verordnung) zu unterstützen. Die Wahl aller Sprecher hat ohne Einflussnahme irgendeiner Autorität zu erfolgen und wird in Abwesenheit jeglicher Lehrkraft durchgeführt.
  9. Die Qualität der gesamten Schularbeit hängt von der Kooperation aller am Schulleben Beteiligter ab. Schüler, Lehrer, Eltern und Schulleitung sorgen sich aktiv und bemühen sich um einen offenen Informationsaustausch. Sie sind dazu aufgefordert die Qualität der Arbeit aufrecht zu erhalten und die Schulentwicklung voranzutreiben. Konstruktive Kritik sehen wir als Chance die gemeinsame Arbeit und den Umgang miteinander zu verbessern.