Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab 18.10.21
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
voraussichtlich am Montag wird eine neue Corona-Verordnung Schule des Landes erscheinen, die eine Lockerung der Maskenpflicht am Platz vorsieht (https://km-bw.de/). Da das offizielle Schriftstück noch nicht vorliegt (s. Aktualisierung s.u.), informiere ich auf diesem Weg: Ab Montag können die Schüler*innen, wenn sie am Platz sitzen und die Lehrkraft das Zeichen dazu gibt, ihre Maske abnehmen. Ansonsten bleiben die momentan geltenden Regeln in Kraft: AHA+L.
Ich empfehle - wie schon im letzten Schuljahr - den Schüler*innen, die Sorge vor einer Infektion haben, die Maske auch im Unterricht anzubehalten. Vielleicht können solche Schüler*innen eher am Fenster und eher beisammen sitzen. So tragen wir der ab Montag geltenden Regelung Rechnung, aber auch dem Sicherheitsbedürfnis von Schüler*innen.
Nähere Informationen folgen, soweit die Verordnung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier (Stand 15.10.21)
neu:
Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule ab dem 18. Oktober 2021 - Stand 17.10.21
MD Schreiben Änderungen Corona VO
PDF IM 195 Lockerung der Maskenpflicht
An die
- öffentlichen Schulen
in Baden-Württemberg
OSAB und USAB
zur Weiterleitung an die Privatschulen
Nachrichtlich z. K.:
- Dienststellen der Kultusverwaltung
- sowie weitere Adressaten
Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informiert Sie das Service Center Schulverwaltung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem angehängten Schreiben von Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann informieren wir Sie über Änderungen durch die Corona Verordnung Schule ab dem 18.Oktober 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Service Center Schulverwaltung
IBBW
Heilbronner Straße 172
70191 Stuttgart
Telefon: +49 711 89246-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.scs.kultus-bw.de
Einladung für die Eltern zum digitalen Elternabend der Villa Schöpflin zum Thema "Gaming und Gambling" am Donnerstag, den 25.11.2021
Liebe Klassenleitungen, liebe Lehrkräfte,
wir haben die Testbescheinigung für SuS (IM 179b) bearbeitet und an die momentan gültigen Bestimmungen angepasst. Bitte machen Sie sich damit vertraut und setzen es in Ihren Klassen und Lerngruppen ein:
- Als KL besprechen Sie das Procedere mit ihren Schüler*innen
- Bitte geben Sie ausgefüllte Impfstatusbescheinigungen (Kopie dieser IM) bis 28.09.2021 auf dem Sekretariat ab
- Als testende Lehrkraft geben Sie den Schüler*innen, die ihren Impfstatus nicht vorweisen können, Tests.
- Wenn sich jemand, obwohl geimpft oder genesen, weiterhin testen möchte, kann er dies tun.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier
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Info: Elternabende September 2021
Bitte informieren Sie sich in diesem Schreiben der Schulleitung über den Ablauf der Elternabende zu Beginn dieses Schuljahrs.
Merkblatt für Reiserückkehrer
Hier finden Sie das Merkblatt für Reiserückkehrer vom Land BW.