Anpassung der für die Schule geltenden Corona-Regeln

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

die Landesregierung hält die Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht (Maskenpflicht) und nimmt einige Änderungen vor (Testpflicht, Absonderung). 

Sie finden das Schreiben des KM im Anhang sowie - allerdings heute noch nicht aktualisiert - auf der Seite des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona-schule; 21.03.2022).

Was bedeutet das fürs GBG?

  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Die Testpflicht wird auf zwei Mal pro Woche reduziert (montags und donnerstags).
    • Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Lerngruppe ein Schüler/eine Schülerin sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
    • Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen.
      • Diese können allerdings an den Tests freiwillig teilnehmen.
      • Wer ist quarantänebefreit?
        • Dazu finden Sie im angehängten Schreiben eine einfache Übersicht. Kurz gesagt: Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht (und damit auch von der Testpflicht) setzt drei Ereignisse (drei Impfungen oder einen positiven Antikörpertest und zwei Imfpungen) voraus.
  • Für Musik- und Sportunterricht gelten die im angehängten Schreiben genannten Regelungen.
  • Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen besteht nicht mehr. 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Habermaier

 

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Volker Habermaier, OStD

Schulleiter

Georg-Büchner-Gymnasium

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Tel.: 07623 8627