Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab 18.10.21
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
voraussichtlich am Montag wird eine neue Corona-Verordnung Schule des Landes erscheinen, die eine Lockerung der Maskenpflicht am Platz vorsieht (https://km-bw.de/). Da das offizielle Schriftstück noch nicht vorliegt (s. Aktualisierung s.u.), informiere ich auf diesem Weg: Ab Montag können die Schüler*innen, wenn sie am Platz sitzen und die Lehrkraft das Zeichen dazu gibt, ihre Maske abnehmen. Ansonsten bleiben die momentan geltenden Regeln in Kraft: AHA+L.
Ich empfehle - wie schon im letzten Schuljahr - den Schüler*innen, die Sorge vor einer Infektion haben, die Maske auch im Unterricht anzubehalten. Vielleicht können solche Schüler*innen eher am Fenster und eher beisammen sitzen. So tragen wir der ab Montag geltenden Regelung Rechnung, aber auch dem Sicherheitsbedürfnis von Schüler*innen.
Nähere Informationen folgen, soweit die Verordnung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Habermaier (Stand 15.10.21)
neu:
Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule ab dem 18. Oktober 2021 - Stand 17.10.21
MD Schreiben Änderungen Corona VO
PDF IM 195 Lockerung der Maskenpflicht
An die
- öffentlichen Schulen
in Baden-Württemberg
OSAB und USAB
zur Weiterleitung an die Privatschulen
Nachrichtlich z. K.:
- Dienststellen der Kultusverwaltung
- sowie weitere Adressaten
Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informiert Sie das Service Center Schulverwaltung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem angehängten Schreiben von Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann informieren wir Sie über Änderungen durch die Corona Verordnung Schule ab dem 18.Oktober 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Service Center Schulverwaltung
IBBW
Heilbronner Straße 172
70191 Stuttgart
Telefon: +49 711 89246-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.scs.kultus-bw.de