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IM 140a: Erklärung der Erziehungsberech-
tigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb

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9. September 2020

Liebe Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium erlegt allen Erziehungsberechtigten die Pflicht auf, das ange- hängte Schriftstück auszufüllen und der Schule (Klassenleitung oder Sekretariat) spä- testens zum Ende der ersten Schulwoche, möglichst früher zukommen zu lassen.

Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet zurückkehren. In dem Fall bitte ich, die IM 140b zu beachten.

Mit bestem Dank für Ihr Mittun und freundlichen Grüßen

gez. Volker Habermaier, OStD Schulleiter

Verteiler: Erziehungsberechtigte (über EV), Sekretariat, Lehrkräfte (cc)