Info zum Schuljahresbeginn am 14.09.2020
IM 139: Schuljahresbeginn
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8. September 2020
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
ein halbes Jahr Pandemie liegt hinter uns und hat alle gefordert. Ich danke allen für ihr engagiertes und konstruktives Mitdenken und Mittun und hoffe, dass die unterrichts- freie Zeit Erholung gebracht hat.
So können wir in ein neues Schuljahr starten, das wieder ein besonderes sein wird: Es gilt, „Regelunterricht unter Pandemiebedingungen“ zu bieten. Ich bitte alle Beteiligten, mit dafür Sorge zu tragen, dass erneute Schulschließungen wie im Frühjahr vermie- den werden können. Meistens ist es uns während der letzten Monate gelungen, mit der nötigen Gelassenheit miteinander umzugehen. Ich bitte alle Beteiligten, dies auch im kommenden Schuljahr so zu halten. Danke!
Grundsätzlich gilt weiterhin, die AHA-Gebote (Abstand/Hygiene/Alltagsmasken) zu beachten. Dies bedeutet, dass das Land die seitherige dringende Empfehlung der Schulleitung, auf dem Schulgelände außerhalb der Klassenräume einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen, in eine Pflicht umgewandelt hat. Die Ordnungsämter sind angewie- sen, dies zu kontrollieren und ggf. Bußgelder zu verhängen.
Mit diesem Schreiben informiere ich alle Beteiligten über die vom Kultusministerium formulierten Grundsätze für "einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen":
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„Die Schülerinnen und Schüler werden im kommenden Schuljahr in der Re- gel im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet."
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"Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt dann kein Min- destabstand."
◦ Für Erwachsene gilt allerdings nach wie vor das Abstandsgebot von1,5m.
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Es sind "möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich".
◦ Sportunterricht soll grundsätzlich koedukativ unterrichtet werden.
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Ausnahmen gelten u.a. im Ganztagesbetrieb und im Förder-/Forderunterricht
(dann Abstandsgebot auch für Schülerinnen und Schüler).
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"Das Kerncurriculum des Bildungsplans, das auf drei Viertel der Unter- richtszeit ausgelegt ist, ist verpflichtende Grundlage für den Unterricht".
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"Der Stundenplan ... wird auf Basis der regulären Stundentafel erstellt."
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Für den Sport- und Musikunterricht gelten besondere Regeln. Darüber in-
formieren die zuständigen Fachlehrkräfte.
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"Der Stoffverteilungspläne bzw. Jahrespläne sollten innerhalb einer Klas-
senstufe abgestimmt werden".
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Dokumentation: "Die Schulen stellen in geeigneter Weise sicher, dass für
jede Klasse bzw. Lerngruppe sowie für die Kurse in den beiden Jahrgangs- stufen bis zum Schuljahresende fachspezifische Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im Schuljahr 2019/20 nicht vertieft behandelt werden konnten."
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Zu Beginn des Schuljahres findet eine "Konsolidierungsphase ... zur Siche- rung des Lernstandes" statt.
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"Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Un- terricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen." Dies gilt auch für eventuellen Fernunterricht!
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"Fernunterricht ist vorzusehen, ... zur Erfüllung der Stundentafel, wenn die- se durch Präsenzunterricht nicht vollständig abgedeckt werden kann, für Schülergruppen, die temporär nicht in Präsenz unterrichtet werden, im Falle einer erneuten generellen Schulschließung."
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"Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen ... sind im ersten Halb- jahr untersagt. Die Regelung für das zweite Halbjahr wird rechtzeitig kommu- niziert."
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BOGY ist nach gegenwärtigem Stand "unter Beachtung der Hygieneregeln möglich“, nicht aber das Sozialpraktikum.
Was bedeutet dies fürs GBG?
Wie seither gilt:
• Das Hygienekonzept des letzten Schuljahres bleibt grundsätzlich in Kraft:
◦ Hygieneregeln beachten
◦ gründliches Händewaschen, wenn möglich. Ansonsten: Desinfizieren ◦ Husten und Niesen möglichst in die Armbeuge
◦ Umarmungen und Berührungen vermeiden
◦ Wegeführung beachten
◦ Räume gut und regelmäßig lüften
◦ Toiletten möglichst nur einzeln betreten
◦ Unterrichts- und Pausenzeiten sind versetzt.
▪ Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage
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Bei Erkältungskrankheiten, Fieber und/oder Störungen des Geruchs- und
Geschmackssinns zuhause bleiben (Nähere Informationen folgen)
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"Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, kön- nen dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen. ...
Diese Entscheidung wird generell, also nicht von Tag zu Tag, getroffen." (ebd.)
▪ Bitte beachten: Auch die Teilnahme am Fernunterricht unterliegt derSchulpflicht.
◦ Corona-Warn-App verwenden
Nähere Informationen zu diesen bereits bekannten Punkten können Sie nachlesen unter: https://ww-w.gbg-rheinfelden.de/images/Wiederaufnahme_Unterricht_II_Hygiene.pdf; 08.09.2020.
Neu ist:
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Maskenpflicht auf dem Schulgelände außerhalb der Klassenräume beachten
◦ Bitte beachten: Das Schulgelände umfasst auch die Zugänge und die Höfe, nicht nur das Gebäude.
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Schülerinnen und Schüler müssen keinen Abstand halten, wohl aber alle ande- ren am Schulleben Beteiligten.
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Die Schülerinnen und Schüler begeben sich unmittelbar nach ihrer Ankunft am GBG in die Unterrichtsräume (Ausnahme: abzuschließende Fachräume). ◦ Türen bitte geöffnet lassen.
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Während der kleinen Pausen bleiben die Schülergruppen im Normalfall in ihren Klassenzimmern und halten sich nicht auf den Gängen auf. Während der gro- ßen Pausen können sie in ihren Räumen bleiben oder sich unverzüglich auf den Pausenhof begeben.
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Bei Raumwechseln folgen die Schülergruppen dem Leitsystem, vermeiden möglichst die nahe Begegnung mit anderen Schülergruppen und betreten un- mittelbar nach Ankunft die neuen Räume (Ausnahme: s.o.).
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Für Rückkehrer aus Risikogebieten gelten besondere Regeln; die Verantwor- tung für deren Einhaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Nähere Infor- mationen folgen
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Die Mensa wird ab kommender Woche wieder geöffnet sein (jeweils während der regulären Unterrichtszeiten). Nähere Informationen über das Hygienekon- zept folgen.
Für das Lernen im Schuljahr 2020/21 ist wichtig:
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Die "Lernbrücken" des Landes sind, ganz überwiegend am GBG, teilweise an der Gemeinschaftsschule, mit über fünfzig Schülerinnen und Schülern in den Fächern M, E und F durchgeführt worden. Dank den beteiligten Kolleginnen Gam, Weber, Wodarz und Herrn Hauser, der sie organisiert hat.
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Die Lehrerversorgung durch das Land und die Lehrauftragsverteilung durch die Schulleitung ermöglichen es, dass wir als Begleitung zum Schuljahr zusätzli- chen Förder-/Forderunterricht, vor allem in M, D und E, anbieten können. Nähere Informationen erhalten die betroffenen Jahrgangsstufen.
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Die Lehrerschaft wird in den ersten Wochen konsolidieren, was im letzten Schuljahr unter den damaligen Bedingungen erarbeitet wurde.
◦ Dazu werden noch vor Beginn des Schuljahres die sonst auch üblichenÜbergabegespräche intensiviert.
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Die Lehrkräfte dokumentieren sorgfältig, was trotz aller Bemühungen nicht
gründlich erarbeitet werden konnte. Dies betrifft das Kerncurriculum.
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Die Lehrkräfte einer Jahrgangsstufe stimmen ihre Jahrespläne aufeinander ab.
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Die seither am GBG geltenden Empfehlungen für den Fernunterricht werden
in verbindliche Regeln umgewandelt. Darüber werden Sie, wenn ́s nötig werden sollte, rechtzeitig informiert.
◦ Die Qualitätskriterien dafür sind vom KM formuliert und können in dem o.g.Dokument nachgelesen werden (S. 6). Sie sind Gegenstand der weiteren
Schulentwicklung im kommenden Schuljahr.
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Was im Fernunterricht erarbeitet wird, kann nach einer kurzen Phase der Kon-
solidierung auch Gegenstand einer Leistungsüberprüfung sein.
Ich wünsche allen Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr und freue mich auf die vielfältigen Begegnungen – wie immer diese auch aussehen mögen - im kommen- den Jahr.
Mit freundlichen Grüßen Volker Habermaier, OStD Schulleiter