Liebe Eltern,
für die bevorstehende teilweise Wiederaufnahme des Unterrichts ab 4. Mai 2020, über die ich Sie nach und nach informiere, ist es zunächst nötig, dass wir wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler jeweils zum Unterricht kommen werden.
Heute bitte ich Sie, uns die Kinder und Jugendliche zu melden, die zu einer vom Kultusministerium definierten Risikogruppe gehören. Dazu schreibt die Kultusministerin Dr. Eisenmann: „Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. …. Für Schülerinnen und Schülern, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden wir individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen.“ Brief KM (https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20MIN%20Schreiben%20Wiederaufnahme%20des%20Unterrichtsbetriebs.pdf; 21.04.2020)
Die Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben müssen, werden weiterhin im Homeschooling unterrichtet.
Dies bedeutet für Sie:
- Bitte prüfen Sie, ob Ihr Kind oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zu einer der Risikogruppen gehört.
- Die Definition der Risikogruppen entnehme ich sinngemäß der Definition durch das KM für Lehrkräfte:
- Schwangere
- Personen mit
- relevanten Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck),
- chronischen Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD)
- chronischen Lebererkrankungen
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- einer Krebserkrankung
- geschwächtem lmmunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer lmmunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die lmmunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
- Personen über 60 Jahre.
- Die Definition der Risikogruppen entnehme ich sinngemäß der Definition durch das KM für Lehrkräfte:
- Melden Sie dem Sekretariat alle Schülerinnen und Schüler, die nach der für sie gültigen Wiederaufnahme des Unterrichts an der Schule weiterhin im Homeschooling unterrichtet werden müssen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Termin: Donnerstag, 30. April 2020.
Mit bestem Dank, freundlichen Grüßen und guten Wünschen
Volker Habermaier
P.S.: Im Brief der Ministerin vom 20.04.2020 finden Sie weitere Hinweise zur Wiederaufnahme des Unterrichts (vgl. HP des Kultusministeriums/HP des GBG). Ich werde Sie nach und nach über die relevanten Punkte und ihre Umsetzung am GBG informieren; so aber können Sie sich schon einmal einen Überblick über die momentan gültigen Regelungen verschaffen.